Wir informieren auf dieser Seite über die Waffensachkundeprüfung
nach §§ 7, 19 ,28, 26 Waffengesetz (WaffG)
Wer benötigt eine Waffensachkunde?
Eine Waffensachkundeprüfung benötigen alle Personen in Deutschland, die sowohl beruflich als auch privat mit eigenen Waffen schießen möchten.
Natürlich gibt es auch hier auch Ausnahmen. Das Gesetzt unterscheidet mehrere Personengruppen:
- Sportschützen
- Bewachungspersonal
- gefährdete Personen
- Auszubildende im Waffenhandwerk
Gesetzliche Vorgaben:
Wir dürfen aufgrund unserer staatlichen Anerkennung alle Personengruppen selbstständig prüfen. Unsere Kurse sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben gestaltet.
So müssen bei der allgemeinen Sachkunde z.B. für Sportschützen 16 Stunden
(60min) geleistet werden. Im Bewachungsgewerbe und bei gefährdeten Personen muss der Kurs um jeweils 8 Stunden (60min) verlängert werden. Bei Auszubildenden um jeweils 6 Stunden (60 min).
Zudem verlangt der Gesetzgeber eine theoretische und eine praktische Prüfung.
Der Inhalt der Prüfung richtet sich nach den Anforderungen, welche an die jeweils auszubildende Personengruppe gestellt werden. Die Prüfungen werden entsprechend angepasst.